RICHTPLAN SIEDLUNG – ÖFFENTLICHE MITWIRKUNGSAUFLAGE ZUR RICHTPLANUNG GRAUBÜNDEN / REGION LANDQUART
Anpassung des kantonalen Richtplans Teil Siedlungsgebiet und Bauzonen (Kap. 5.2)
Der Richtplan Graubünden wird in der Region Landquart im Bereich Siedlungsgebiet und Bauzonen (Kapitel 5.2) angepasst. Mit der Richtplananpassung erfolgt die erstmalige Festsetzung des Siedlungsgebietes für die Region Landquart sowie die Präzisierung der Standortprofile der Arbeitsgebiete.
Die folgenden Dokumente des kantonalen Richtplans liegen öffentlich auf:
- Richtplankarte (1:20’000)
- Objektlisten Kap. 5.2.1 Siedlungsgebiet und Kap 5.2.3 Arbeitsgebiete (Auszug Region Landquart)
- Erläuternder Bericht zur Richtplananpassung
Mit der öffentlichen Auflage und Vernehmlassung wird die Information und Mitwirkung der Bevölkerung gemäss Art. 4 des Bundesgesetzes über die Raumplanung RPG und der kantonalen Raumplanungsgesetzgebung (Art.7 KRVO) gewährleistet. Während der öffentlichen Auflage kann jedermann schriftlich Einwendungen und Anregungen einbringen.
Die Unterlagen liegen – in Koordination mit dem Regionalen Richtplan Landquart – vom 16. August bis 14. September 2024 öffentlich auf (30 Tage).
Die öffentliche Auflage erfolgt an folgenden Orten:
- Amt für Raumentwicklung, Ringstrasse 10, 7000 Chur
- Gemeindeverwaltung Landquart, Rathausplatz, 7206 Igis
Die Einsichtnahme in die Auflagedokumente ist zu den örtlichen Büro-/ Schalteröffnungszeiten möglich. Die Auflagedokumente sind auch auf der Internetseite des Amtes für Raumentwicklung (www.are.gr.ch unter Aktuelles) sowie der Region (www.region-landquart.ch) einsehbar.
Schriftliche Vorschläge und Einwendungen der Bevölkerung und interessierter Kreise können bis spätestens am 14. September 2024 dem Amt für Raumentwicklung, Ringstrasse 10, 7000 Chur, oder der Region Landquart, Geschäftsstelle, Bahnhofstrasse 11, 7302 Landquart eingereicht werden.
16. August 2024, Region Landquart