Im März 2013 hat das Schweizer Volk eine Teilrevision des Bundesgesetzes über die Raumplanung (RPG) angenommen. Eine erste Etappe der Gesetzesrevision (RPG1) sowie die dazugehörende Anpassung der Raumplanungsverordnung (RPV) traten per 1. Mai 2014 in Kraft. Sie zielt hauptsächlich darauf ab, die Ausweitung der Bauzonen in das Kulturland einzudämmen und die Siedlungsentwicklung nach innen zu lenken. Das Bundesrecht enthält hierfür klare Vorgaben an die kantonale Richtplanung und präzisiert die Anforderungen an die Ausscheidung neuer Bauzonen, fordert Bestimmungen zur Bekämpfung der Baulandhortung und schreibt eine Mindestregelung zum Mehrwertausgleich vor. Dies löste in den Kantonen sowohl auf richtplanerischer als auch auf gesetzgeberischer Ebene einen Handlungsbedarf aus.
Die Regierung des Kantons Graubünden hat auf richtplanerischer Ebene im März 2018 den kantonalen Richtplan im Bereich Siedlung (KRIP-S) angepasst. Der Bundesrat hat diesen im April 2019 genehmigt und verschiedene Aufträge im Genehmigungsentscheid festgehalten. Die verlangten Anpassungen am KRIP-S wurden im Dezember 2021 beschlossen und vom Eidgenössischen Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) im Oktober 2022 genehmigt. Gemäss der Konzeption von RPG1 kommt dem KRIP-S als strategisches Instrument zur Steuerung der Raum- und Siedlungsentwicklung grosse Bedeutung zu. Der Kanton Graubünden hat im KRIP-S unter anderem seine Raumentwicklungsstrategie (Raumkonzept Graubünden) definiert und das Siedlungsgebiet im Koordinationsstand Zwischenergebnis festgelegt. Die Regionen legen gemäss den Handlungsanweisungen ihr Siedlungsgebiet und allfällige Siedlungserweiterungsgebiete erstmalig im regionalen Richtplan fest. Die Festsetzung des Siedlungsgebiets erfolgt im koordinierten Verfahren mit dem kantonalen Richtplan.
Die Region Landquart hat auf Basis des Raumkonzepts Graubünden und der Bestimmungen des kantonalen Richtplans den regionalen Richtplan Teil Siedlung (RRIP-S) erarbeitet und darin die Vorgaben des KRIP-S konkretisiert und auf die Bedürfnisse der Region abgestimmt. Hauptbestandteil bildet dabei - in Koordination mit der Anpassung des KRIP-S - die definitive Festlegung des Siedlungsgebiets, die Präzisierung der Standortprofile der Arbeitsgebiete sowie die Verortung von öffentlichen Einrichtungen mit überkommunaler Ausstrahlung in der Region Landquart. Um die Siedlungs- und Verkehrsentwicklung gemäss Bundesgesetzgebung optimal abstimmen zu können, hat die Region Landquart gleichzeitig den regionalen Richtplan Teil Verkehr (RRIP-V) entwickelt.
Mit der Genehmigung der regionalen Richtpläne Teil Siedlung (RRIP-S) und Teil Verkehr (RRIP-V) hat die Region Landquart die angestrebte raumplanerische Entwicklung der Region im Bereich Siedlung und Verkehr für die nächsten 20 bis 30 Jahre in Zusammenarbeit mit den Gemeinden der Region behördenverbindlich festgelegt. Die Regierung des Kantons Graubünden hat die Richtplanunterlagen im Juni 2025 genehmigt. Die genehmigten Richtpläne und dazugehörigen Berichte können auf der Webseite des Amtes für Raumentwicklung Graubünden eingesehen werden: Link.