Über das Grundbuchamt
Das Grundbuchamt Landquart ist zuständig für die Führung des Grundbuchs in seinem Grundbuchkreis, das Verfassen und Beurkunden von Rechtsgeschäften über Rechte an Grundstücken sowie die Vornahme von Beglaubigungen.
Der Grundbuchkreis Landquart umfasst die acht Gemeinden der Region Landquart.
Aufgaben des Grundbuchamts
Führung des Grundbuchs
Über die Rechte an Grundstücken wird ein Grundbuch geführt (Art. 942 Abs. 1 ZGB). Das Zivilgesetzbuch (ZGB) und die Grundbuchverordnung (GBV) bestimmen, unter welchen Voraussetzungen die Grundbuchverwalterin oder der Grundbuchverwalter eine Verfügung im Grundbuch vornehmen darf.
Öffentliche Beurkundung
Im Kanton Graubünden ist die Grundbuchverwalterin bzw. der Grundbuchverwalter und deren Stellvertreterin bzw. deren Stellvertreter als Notariatsperson (Art. 1 Abs. 1 und 2 Notariatsgesetz) zuständig für Beurkundungen von Rechtsgeschäften betreffend Grundstücke in ihrem Grundbuchkreis.
Beglaubigungen
Grundbuchverwalterinnen und Grundbuchverwalter und deren Stellvertreterinnen und Stellvertreter sind für alle Beglaubigungen in ihrem Grundbuchkreis zuständig. Vorbehalten sind amtliche Identitätsbescheinigungen nach Bundesrecht (Art. 3 Abs. 3 Notariatsgesetz).
Online-Formulare
Links
Fragen nehmen wir gerne entgegen: