Über das Betreibungs- und Konkursamt
Jede der elf politischen Regionen in Graubünden bildet einen Betreibungs- und Konkurskreis und führt ein eigenes Betreibungs- und Konkursamt (Art. 1 EGzSchKG). Das Betreibungs- und Konkursamt Landquart ist zuständig für die Zwangsvollstreckung von Geldforderungen und Sicherheitsleistungen in der Region. Es erteilt Auskünfte aus dem Betreibungsregister an berechtigte Drittpersonen, welche über einen entsprechenden Interessensnachweis verfügen, vollzieht Arrestbefehle, erstellt Retentionsverzeichnisse, führt das Eigentumsvorbehaltsregister und führt die Konkursverfahren durch.
Aufsichtsbehörde
Im Kanton Graubünden nimmt das Obergericht die fachliche Aufsicht über die Schuldbetreibungs- und Konkursämter gemäss den ihm vom Bundesrecht zugewiesenen Befugnissen und Pflichten wahr (Art. 13 und Art. 14 EGzSchKG). Damit verbunden ist die Befugnis, Kreisschreiben und allgemein gültige oder für den Einzelfall verbindliche Weisungen zu erlassen (Art. 14 Abs. 2 EGzSchKG).
Obergericht des Kantons Graubünden
Grabenstrasse 30
7001 Chur
Zahlungsverbindungen
Betreibungsamt Region Landquart
PostFinance IBAN: CH03 0900 0000 7000 1436 6
BIC POFICHBEXXX
Konkursamt Region Landquart
PostFinance IBAN: CH45 0900 0000 9018 6721 5
BIC POFICHBEXXX
Akzeptiert werden Bargeld in Schweizer Franken, EC-/Maestro-Karten, Postcard, Debitkarten, jedoch keine Kreditkarten.
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Bestellung Betreibungsregisterauszug
Voraussetzungen und Verfahren:
Jede Person, die ein Interesse glaubhaft macht, kann die Protokolle und Register der Betreibungs- und der Konkursämter einsehen und sich Auszüge daraus geben lassen. Bei Auskünften aus dem Verlustscheinregister des Betreibungsamtes erstreckt sich die Auskunft über offene Verlustscheine auf zwanzig Jahre zurück, da gemäss Art. 149a Abs. 1 SchKG die durch einen Verlustschein verurkundete Forderung erst zwanzig Jahre nach der Ausstellung des Verlustscheines verjährt.
Örtliche Zuständigkeit:
Für Betreibungsauskünfte ist, je nach Person über die eine Auskunft eingeholt wird, nachfolgendes Betreibungsamt zuständig:
- bei einer natürlichen Person: in der Regel das Betreibungsamt an deren Wohnsitz
- bei einer juristischen Person oder Gesellschaft: das Betreibungsamt an dessen Sitz resp. das Betreibungsamt am Hauptsitz der Verwaltung
Bestellung Auskunft über Dritte
Kosten:
Die Kosten einer Betreibungsauskunft werden nach Art. 12a bzw. 12 i.V.m. Art. 5 und 9 der Gebührenverordnung zum Bundesgesetz über Schuldbetreibung und Konkurs (GebV SchKG) berechnet. Die Gebühr für eine schriftliche Auskunft aus dem Betreibungsregister beträgt unabhängig von der Seitenzahl pauschal Fr. 17.00. Für die mündliche Erteilung der Auskunft am Schalter des Betreibungsamtes werden Fr. 9.00 verrechnet. Weitere Verrichtungen wie Portoauslagen, Mehrzeit usw. können zusätzlich verrechnet werden.
Betreibungs-, Fortsetzungs- und Verwertungsbegehren
Das Erstellen von Betreibungs-, Fortsetzungs- oder Verwertungsbegehren kann direkt am Bildschirm erfolgen. Das zum Schluss erzeugte PDF-Dokument kann entweder ausgedruckt, unterzeichnet und per Post oder als qualifiziert elektronisch signiertes PDF an das zuständige Betreibungsamt eingereicht werden.
Beratungsstelle für Schuldenfragen
Schweizerisches Rotes Kreuz Graubünden
Steinbockstrasse 2
7000 Chur
+41 81 258 45 80
info@srk-gr.ch
Fragen, Rückmeldungen oder Anregungen nehmen wir gerne entgegen: