Über die Berufsbeistandschaft
Die Berufsbeistandschaft Landquart führt im Rahmen der Bestimmungen des Schweizerischen Zivilgesetzbuches (ZGB) Mandate für Kinder, Jugendliche und Erwachsene. Die Mandate werden von der Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (KESB), Zweigstelle Nordbünden errichtet und zur Durchführung an die Mitarbeitenden der Berufsbeistandschaft übertragen. Die Beistandspersonen erstellen mindestens alle zwei Jahre für jedes Mandat einen Bericht und eine Abrechnung, welche durch die zuständige KESB kontrolliert werden.
Aufgaben der Berufsbeistandschaft
Erwachsenenschutz
Im Erwachsenenschutz existieren die folgenden Beistandschaften:
- Begleitbeistandschaft (Art. 393 ZGB)
- Vertretungsbeistandschaft (Art. 394 ZGB)
- Vertretungsbeistandschaft für die Vermögensverwaltung (Art. 395 ZGB)
- Mitwirkungsbeistandschaft (Art. 396 ZGB)
- Umfassende Beistandschaft (Art. 398 ZGB)
Die Beistandspersonen betreuen die betroffenen Personen in unterschiedlichen Lebenslagen unter Berücksichtigung der vorhandenen Ressourcen und Möglichkeiten sowie der aktuellen Situation.
Die Aufgaben beinhalten je nach Mandat und Auftrag folgende Hilfestellungen:
- Persönliche Beratung, Begleitung und Betreuung
- Mithilfe bei der Gestaltung von Wohn-, Arbeits- und weiteren Lebensverhältnissen
- Regelung von finanziellen und administrativen Angelegenheiten
- Einkommens- und Vermögensverwaltung
- Unterstützung bei Fragen im Bereich von Versicherungen und Steuern
- Wahrung von Rechtsansprüchen
Kinderschutz
Im Kinderschutz werden die folgenden Massnahmen unterschieden:
- Erziehungs- und Besuchsrechtsbeistandschaft (Art. 308 ZGB)
- Vertretungsbeistandschaft (Art. 146, Art. 392 Abs. 2, Art. 393 Abs. 3 ZGB)
- Beistandschaft zur Feststellung der Vaterschaft und/oder zur Unterhaltsregelung (Art. 308 Abs. 2, Art. 309 ZGB)
- Minderjährigen-Vormundschaft (Art. 368 ZGB)
Die Beistandspersonen begleiten Kinder und Jugendliche sowie deren Eltern und Bezugspersonen in unterschiedlichen Lebenslagen unter Berücksichtigung der vorhandenen Ressourcen und Möglichkeiten sowie der aktuellen Situation. Das Wohl der Kinder und Jugendlichen steht dabei an erster Stelle.
Die Aufgaben umfassen je nach Mandat und Auftrag folgende Hilfestellungen:
- Wahrung der Kindesinteressen
- Massnahmen zum Schutz von Kindern und Jugendlichen
- Erziehungs- und Elternberatung
- Hilfe bei Fragen zur Unterkunft und Fremdplatzierung
- Beratung im Kinder- und Familienrecht
- Wahrung von Rechtsinteressen
- Unterstützung, Vermittlung und Beratung bei Gestaltung von Besuchsrechten und Pflegeverhältnissen
Fragen, Rückmeldungen oder Anregungen nehmen wir gerne entgegen: